BRUMAR S.R.L. UNIPERSONALE hat ein Sozialmanagementsystem gemäß PAS 24000 und geltendem Recht eingeführt. Die Richtlinie soll Stolz und Vertrauen bei allen Beschäftigten stärken.
Unsere Prioritäten
- Nationale, europäische und internationale Gesetze sowie die arbeitsrechtlichen Grundsätze von PAS 24000 einhalten.
- Die Anforderungen von PAS 24000:2022 dauerhaft erfüllen und anhand messbarer Ziele fortlaufend verbessern.
- Beschäftigte schulen, Lieferanten sensibilisieren, interne Audits durchführen und Verpflichtungen offen kommunizieren.
Ein Ethikausschuss setzt das System um und überwacht es.
Die elf Verpflichtungen
1. Menschenrechte
Brumar achtet die Menschenrechte, bewertet Risiken und verhindert negative Auswirkungen.
2. Zwangsarbeit
Zwangsarbeit wird weder eingesetzt noch unterstützt.
3. Kinderarbeit
Beschäftigung unter dem gesetzlichen Mindestalter ist verboten; Jugendliche dürfen nur rechtmäßige, ungefährliche Tätigkeiten ausüben.
4. Vereinigungsfreiheit
Gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit und Arbeitnehmerrechte werden respektiert.
5. Gleichbehandlung
Diskriminierung etwa aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft wird nicht geduldet.
6. Gesundheit und Sicherheit
Alle erforderlichen Maßnahmen gewährleisten einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz gemäß italienischem Gesetzesdekret 81/08.
7. Gebäudesicherheit
Fluchtwege, Alarm- und Brandschutzeinrichtungen sind zugänglich, gewartet und kontrolliert.
8. Arbeitsverhältnisse
Arbeit erfolgt auf Grundlage formeller, überprüfbarer Verträge und des geltenden Tarifvertrags.
9. Arbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit beträgt höchstens 48 Stunden. Mehrarbeit ist freiwillig, höher vergütet und auf 12 Stunden begrenzt.
10. Beschwerdeverfahren
Hinweise können vertraulich erfolgen; Hinweisgebende in gutem Glauben werden vor Repressalien geschützt.
11. Geschäftsethik
Das Antikorruptionssystem entspricht ISO 37001:2016 und verhindert Korruption, Erpressung, Veruntreuung und Bestechung.
Veröffentlichung und Prüfung
Die Richtlinie wird am Arbeitsplatz und online veröffentlicht und jährlich überprüft.
Rom, 31. März 2026
Geschäftsleitung